AGB · Allgemeine Geschäftsbedingungen


RIO Institut AUSTRIA

Halter und Träger der Marken & Initiativen:

  • RIO Institut AUSTRIARegistrum Insignium Optimorum

  • Landherz ÖSTERREICH (samt dem unabhängigen Kuratorium)

  • Stolz der Region
  • Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO)

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen, Zertifizierungen, Registereintragungen und Leistungen des RIO Institut AUSTRIA (im Folgenden „Institut“).

Die Vergabe regionaler Prädikate erfolgt über die Initiative Landherz ÖSTERREICH mit seinem unabhängigen Kuratorium und wird im Register Stolz der Region geführt. Die Abwicklung von nationalen Bestleistungen erfolgt über das Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO). Sofern ein Vertragspartner Konsument im Sinne des KSchG ist, gelten diese Bedingungen nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.


1. Prädikats- und Regional-Zertifizierungen (Stolz der Region)

Dieser Bereich regelt die Aufnahme in das Register Stolz der Region durch das Landherz ÖSTERREICH Kuratorium.

  • Vertragsschluss & Gültigkeit: Die Übermittlung des Prüfberichts und der dazugehörigen Prädikats-Urkunde (Code-Reihe LH) versteht sich als freibleibendes und unverbindliches Angebot des Instituts an den Betrieb bzw. die Region. Der Vertrag über die offizielle, dauerhafte Freischaltung der erweiterten Marketingrechte kommt ausschließlich durch den vollständigen Ausgleich der Rechnungssumme zustande.

  • Keine Mahnpflicht: Bei Nichtzahlung oder Desinteresse des kontaktierten Betriebs innerhalb der gesetzten Frist gilt das Angebot als stillschweigend abgelehnt. Es erfolgen seitens des Instituts keinerlei Mahnungen, Zahlungseinforderungen oder rechtliche Schritte.

  • Nutzungsrechte & Exklusivität: Erst mit vollständiger Bezahlung erhält der Betrieb das zeitlich unbegrenzte und exklusive Recht, das verliehene Prädikat Stolz der Region sowie die dazugehörige Urkunde uneingeschränkt für seine gewerblichen Zwecke und Werbemaßnahmen (z.B. Websites, Ortstafeln, Print) zu nutzen.

2. Rekordprüfungen & Verifizierungen (Rekord·Institut ÖSTERREICH)

Dieser Bereich regelt die Validierung von Bestleistungen durch das Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO).

  • Ablauf & Verbindlichkeit: Anfragen zur Aufnahme eines Rekords erfolgen schriftlich oder über das offizielle Online-Anfrageformular des Instituts. Nach der Machbarkeitsbeurteilung und Festlegung der offiziellen Kriterien wird der Auftrag erst durch den vollständigen Zahlungseingang (Vorauskasse) verbindlich.

  • Vor-Ort-Termine: Die Fixierung und Entsendung eines Rekordrichters erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang. Bei dokumentarischen Prüfungen (Nachnennungen) entfällt der Vor-Ort-Termin zugunsten einer detaillierten Beweisprüfung durch das Institut.

  • Neutralität & Zertifizierung: Das Institut entscheidet vollkommen unabhängig und nach objektiven, messbaren Kriterien. Die Zahlung der Prüfgebühr garantiert keine positive Zertifizierung oder Eintragung in das Register bei Nichterfüllung der definierten Rekord-Vorgaben.

  • Nutzungsrechte: Nach erfolgreicher Verifizierung und vollständiger Bezahlung ist die werbliche Nutzung des offiziellen Rekord-Logos sowie der Rekord-Urkunde (Code-Reihe ÖRN-RC) für den Auftraggeber im Rahmen seiner Eigenwerbung zeitlich und örtlich unbeschränkt zulässig. Co-Branding-Plätze auf den Dokumenten werden exklusiv vergeben.

  • Angebots-Ausschluss bei Nachnennungen: Bei Rekord-Nachnennungen versteht sich die Übermittlung einer Muster-Urkunde mitsamt Rechnung als unverbindliches Zertifizierungsangebot. Ein Vertrag kommt erst mit der vollständigen Zahlung zustande. Bei Nichtannahme des Angebots erfolgt keine Einhebung, Mahnung oder Weiterverfolgung des Betrags.

3. Allgemeine Bestimmungen (für alle Bereiche)

  • Zahlungsbedingungen: Alle Rechnungen des Instituts sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig, sofern im Einzelfall schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Die Honorare decken den administrativen und operativen Prüfaufwand, die Registerführung sowie die Bereitstellung der Dokumente ab.

  • Haftungsausschluss: Das Institut haftet – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist pro Schadensfall mit der Höhe des vom Auftraggeber tatsächlich eingezahlten Rechnungsbetrages (Netto-Zertifizierungsgebühr) begrenzt.

  • Sicherheit & Verantwortung: Für die physische Sicherheit bei Rekordversuchen, Validierungsverfahren oder betrieblichen Abläufen am Standort des Auftraggebers ist ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich. Das Institut und seine Partner sind von jeglichen Haftungen, Schäden oder Klagen Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten.

4. Schlussbestimmungen

  • Rechtswahl & Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in 4810 Gmunden, Österreich. Für Konsumenten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 04.06.2026