AGB · Allgemeine Geschäftsbedingungen


RIO Institut e.U.

Halter der Marken:
· Rekord·Institut ÖSTERREICH
· RIO Institut AUSTRIA

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen der RIO Institut e.U. (im Folgenden „Institut“). Die Abwicklung von Rekorden erfolgt über die Marke Rekord·Institut ÖSTERREICH, während Manufaktur-Themen über die Marke RIO Institut AUSTRIA geführt werden. Sofern der Auftraggeber Konsument im Sinne des KSchG ist, gelten diese Bedingungen nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.


1. Rekordprüfungen

Dieser Bereich regelt die Verifizierung von Bestleistungen durch das Rekord·Institut ÖSTERREICH.

  • Ablauf & Verbindlichkeit: Anfragen erfolgen kostenfrei über die Homepage. Nach der Machbarkeitsbeurteilung und Festlegung der Kriterien wird der Auftrag erst durch den vollständigen Zahlungseingang der Vorauskasse verbindlich.

  • Vor-Ort-Termine: Die Fixierung eines Rekordrichters erfolgt nach Zahlungseingang; bei reinen Nachnennungen entfällt der Vor-Ort-Termin zugunsten einer dokumentarischen Prüfung.

  • Neutralität: Das Institut entscheidet unabhängig nach objektiven Kriterien. Eine Zahlung garantiert keine positive Zertifizierung als offiziell GRANDIOS bei Nichterfüllung der Rekord-Vorgaben.

  • Haftungsausschluss: Das Institut haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist pro Schadensfall auf den Gesamtbetrag der jeweiligen Rechnung begrenzt, sofern es sich nicht um Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen handelt.

  • Sicherheit: Für die Sicherheit bei Rekordversuchen oder betrieblichen Abläufen während eines Audits ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Dieser hält das Institut diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

  • Nutzungsrechte: Die werbliche Nutzung der Logos vom Rekord·Institut ÖSTERREICH und der Rekord-Urkunde (offiziell GRANDIOS) ist grundsätzlich frei und uneingeschränkt möglich. Co-Branding-Plätze auf Urkunden werden exklusiv vergeben.

  • Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Honorare decken den Prüfaufwand sowie die physische Erstellung der Dokumente ab.

  • Bei Rekord-Nachnennungen versteht sich die Übermittlung von Muster-Urkunde und Rechnung als unverbindliches Zertifizierungsangebot. Ein Vertrag kommt erst mit der vollständigen Zahlung durch den Kunden zustande. Es erfolgt keine Einhebung oder Mahnung offener Beträge bei Nichtannahme des Angebots.

2. Manufaktur-Zertifizierung (offiziell SUMMA CUM LAUDE)

Dieser Bereich regelt die Standeserhebung Manufaktur 5.0 © durch das RIO Institut.

  • Markenrechte & Nutzung: Die Bezeichnung Manufaktur 5.0 © sowie das Prädikat offiziell SUMMA CUM LAUDE sind geschützte Marken des RIO Instituts. Die Nutzung ist ausschließlich mit einem gültigen Audit vom RIO Institut zulässig.

  • Erlöschen der Nutzung: Mit Ablauf oder Entzug der Zertifizierung erlischt das Recht zur werblichen Nutzung der Marke Manufaktur 5.0 © sowie des Titels offiziell SUMMA CUM LAUDE mit einer Übergangsfrist von 4 Wochen.

  • Leistungsumfang: Durchführung von Audits zur Prüfung meisterlicher Souveränität und technologischer Präzision, einschließlich immaterieller Leistungen.

  • Fakturierung: Die Gebühren für die Standeserhebung sind grundsätzlich nach Abschluss des Audits, bzw. nach Rechnungsstellung fällig.

  • Neutralität: Die Entscheidung über die Zertifizierung erfolgt unabhängig; ein Anspruch auf eine positive Standeserhebung als offiziell SUMMA CUM LAUDE besteht bei Nichterfüllung der Exzellenz-Kriterien nicht.

  • Exklusivität: Die Führung und Nutzung der Manufaktur-Urkunde ist alleinig und exklusiv dem zertifizierten Betrieb vorbehalten und nicht übertragbar.


3. Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 4810 Gmunden, Österreich. Für Konsumenten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 22.04.2026