AGB · Allgemeine Geschäftsbedingungen
RIO Institut e.U.
Halter der Marken: Das Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO) und RIO Institut
Halter der Marken: Das Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO) und RIO Institut
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Zertifizierungen, Standeserhebungen und Lizenzvergaben zwischen der RIO Institut e.U. und seinen Auftraggebern. Dabei werden Rekorde explizit über die Marke Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO) und Manufaktur-Themen über die Marke RIO Institut abgewickelt. Mit der Beauftragung einer Prüfung oder dem Erwerb einer Lizenz erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen vollumfänglich an.
Dieser Geschäftsbereich umfasst die Verifizierung von Bestleistungen durch Das Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO) inklusive der Präsenzzeit eines Rekordrichters. Rekordversuche werden ausnahmslos wie folgt verifiziert und zertifiziert:
Anfrage:
Die Rekordanfrage erfolgt über das offizielle Formular auf der Homepage vom Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO).
Prüfung:
Die Anfrage wird intern geprüft. Spezifische Anforderungen oder notwendige Änderungen an den Rekordrichtlinien werden dem Auftraggeber mitgeteilt und ggf. vereinbart.
Fakturierung:
Gebühren und Kosten für Rekordversuche sind grundsätzlich im Voraus fällig. Die entsprechende Rechnung wird dem Auftraggeber zugestellt.
Verbindlichkeit:
Erst nach vollständigem Zahlungseingang ist der Rekordversuch für beide Seiten verbindlich, inklusive der Fixierung des Vor-Ort-Termins. Die Fixierung eines Vor-Ort-Termins entfällt bei Rekord-Nachnennungen, sofern die Verifizierung auf Basis eingereichter Belege erfolgt.
Neutralität:
Das Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO) bzw. der Rekordrichter entscheidet unabhängig und nach objektiven Kriterien. Ein Anspruch auf eine positive Zertifizierung besteht bei Nichterfüllung der Kriterien nicht – dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Gebühren für den Rekordversuch bereits entrichtet wurden.
Zertifizierung Manufaktur 5.0 ©:
Durchführung eines Audits zur Prüfung der meisterlichen Souveränität, der menschlichen Intuition sowie der Veredelung technologischer Präzision. Dies umfasst ausdrücklich auch immaterielle Leistungen (Entertainment, Event, TV-Kultur).
Fakturierung:
Gebühren für die Standeserhebung sind grundsätzlich nach Abschluss des Audits fällig. Die entsprechende Rechnung wird dem Auftraggeber zugestellt.
Neutralität:
Das RIO Institut entscheidet unabhängig. Ein Anspruch auf eine positive Standeserhebung besteht bei Nichterfüllung der Kriterien nicht.
4. Urheberrecht, Marken-Lizenzen und Exklusivität
Sämtliche Urkunden, Expertisen, Logos und Titel des Instituts sind markenrechtlich geschützt.
Werbliche Nutzung für Rekorde:
Die Nutzung der Logos vom Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO) sowie der Rekord-Urkunde zu Werbezwecken ist grundsätzlich frei und uneingeschränkt für alle Medien verwendbar.
Co-Branding (nur für Rekord-Urkunden):
Pro Rekord-Urkunde wird exklusiv nur ein Platz für ein Co-Branding-Partner-Logo vergeben.
Lizenzgebühren & Nutzungsrechte:
Diese sind in den jeweiligen Gebühren enthalten und werden vom Institut nicht gesondert erhoben.
Exklusivität – Manufaktur 5.0 ©:
Die Verwendung der RIO-Manufaktur-Urkunde ist exklusiv der zertifizierten Manufaktur vorbehalten. Eine Übertragung auf Dritte oder eine rein werbliche Nutzung ohne aufrechten Zertifizierungsstatus ist untersagt.
Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Investitions-Richtwerte für Audits und Expertisen. Die Honorare decken den Prüfaufwand der Denkfabrik sowie die Erstellung der physischen Dokumente in der RIO-Werkstatt ab. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig. Erst nach Zahlungseingang ist ein Auftrag, zum Beispiel zur Rekordprüfung, für das RIO Institut verbindlich.
Das Rekord·Institut ÖSTERREICH (RIO) haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens des Instituts beruhen. Die Haftungshöhe ist pro Schadensfall auf den Gesamtbetrag der jeweiligen Rechnung begrenzt. Für die Sicherheit bei der Durchführung von Rekordversuchen oder betrieblichen Abläufen während eines Audits ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Auf alle Rechtsbeziehungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten wird der Geschäftssitz des Instituts in 4810 Gmunden, Österreich, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 12.04.2026
