Impressum


Medieninhaber und Herausgeber – Offenlegung gem. § 25 MedienG

RIO Institut e.U.

Registrum Insignium Optimorum

Karl-Plentzner-Straße 20/16
4810 Gmunden am Traunsee

Web: rio-institut.at


E-Mail: office [@] rio-institut.at
NICHT geeignet für Rekordanfragen – bitte nutzen sie das offizielle Anfrageformular: » Rekord Anfrag «


Unternehmensgegenstand: Prüfung, Validierung und Zertifizierung von Bestleistungen, regionalen Prädikaten und handwerklicher Exzellenz sowie Führung der entsprechenden Register.

Firmenbuchnummer: FN 673963 y

Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels

UID-Nummer: ATU38234807

GISA-Zahl: 35171898

Zuständige Aufsichtsbehörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Gmunden


Marken-Architektur des Instituts

  • RIO Institut AUSTRIA (Registrum Insignium Optimorum): Unabhängige Instanz für die Auditierung, Standeserhebung und Vergabe der Zertifizierungs-Kategorie Manufaktur 5.0 © für außergewöhnliche handwerkliche und produzierende Betriebe.

  • Das Rekord·Institut ÖSTERREICH: Spezialisierte Instanz zur Verifizierung, Dokumentation und Zertifizierung von nationalen Bestleistungen und Rekorden.

  • Stolz der Region: Das offizielle Wirtschafts- und Leistungsregister zur Dokumentation von herausragender Regionalität, Identität und außergewöhnlichen Betrieben, die unsere Heimat stärken.


Es gelten unsere jeweils fachbereichsspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wer wir sind:

Die RIO-Philosophie – Die Architektur der Unabhängigkeit


Das RIO Institut AUSTRIA ist eine private, autonome Institution. Wir agieren vollkommen unabhängig jenseits staatlicher Bürokratie, um die Freiheit und Unbestechlichkeit unserer Urteile und Registereintragungen zu garantieren. Unsere Autorität schöpft sich ausschließlich aus fachlicher Präzision, strengen Validierungskriterien und der breiten Anerkennung durch Wirtschaft, Öffentlichkeit und Leitmedien. Wir sind der neutrale Wächter über das Besondere im österreichischen Wirtschaftsraum.

Das Symbol der Souveränität

Unser Logo mit dem stilisierten Adler ist ein geschütztes Markenzeichen. Es ist das unmissverständliche Siegel für Fokus, meisterhafte Qualität und außergewöhnliche Leistungen. Wo dieser Adler erscheint, markiert er die absolute Speerspitze: Entweder den nachgewiesenen Gipfel einer messbaren Bestleistung im Rekordregister oder den exklusiven Status handwerklicher Präzision abseits industrieller Massenware in der Manufaktur-Klasse.

Die drei Kernpfeiler des Instituts

Wir verstehen uns als spezialisierte Validierungs-Instanz mit einem klaren Auftrag für die österreichische Wirtschaft:

  1. Prüfstelle: Unabhängige Verifizierung von Fakten, Daten und Leistungen mit archivarischer Präzision.

  2. Exzellenz-Strategie: Freilegung und kaufmännische Schärfung verborgener Qualitätspotenziale für Spitzenbetriebe.

  3. Zertifizierungskultur: Dokumentation und Verankerung von Spitzenleistungen als unvergängliche Zeugnisse der Zeitgeschichte.


Rechtlicher Hinweis zur Abgrenzung

Das RIO Institut AUSTRIA agiert als rein private Institution ohne hoheitliche oder staatliche Bindung zur Republik Österreich. Wir betonen unsere strikte Eigenständigkeit gegenüber internationalen oder ausländischen Organisationen.

In Analogie zu weltweit etablierten privaten Institutionen wie Guinness World Records (GWR) führt das RIO Institut AUSTRIA mit dem Rekord·Institut ÖSTERREICH und dem Register Stolz der Region eigene, unabhängige Leistungsregister für Österreich, um die spezifisch nationale Identität und Unbestechlichkeit unserer Zertifizierungen zu wahren. Jede Urkunde und jedes Prädikat ist ein in unserer Werkstatt gefertigtes, fälschungssicheres Unikat.

Haftungsausschluss (Disclaimer)


  1. Haftung für Inhalte
    Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt und besitzen rein informativen Charakter. Da Rekordleistungen und Zertifizierungsdaten einer zeitlichen Dynamik unterliegen können, übernehmen wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr. Haftungsansprüche gegen das Institut, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  2. Haftung für Links
    Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen Inhalten, die straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
  3. Hinweis auf Rechtsverletzungen
    Das RIO Institut AUSTRIA achtet streng auf die Wahrung von Marken- und Urheberrechten. Sollten Sie dennoch auf eine Rechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis über unser offizielles Kontaktformular. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Außergerichtliche Streitbeilegung


  1. Unser Ansatz: Direkte & Einvernehmliche Lösung
    Es ist unser oberstes Ziel, jegliche Meinungsverschiedenheiten direkt mit Ihnen und einvernehmlich zu klären. Für Fragen und zur direkten Kontaktaufnahme steht Ihnen unsere zentrale Stelle unter office [@] rio-institut.at zur Verfügung.
  2. Externe Schlichtungsstellen für Verbraucher
    Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Dienstleistungen außergerichtlich zu klären. Zusätzlich können Sie sich in Österreich an die nationale Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte wenden: www.verbraucherschlichtung.or.at.
  3. Unsere Teilnahme an Schlichtungsverfahren
    Das RIO Institut AUSTRIA agiert als unabhängige Institution. Bitte beachten Sie, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit sind. Unser Fokus liegt auf der individuellen und direkten Klärung mit unseren Kunden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht.


  1. Anwendbares Recht
    Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem RIO Institut AUSTRIA findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Vertragsbeziehungen wird, soweit gesetzlich zulässig (B2B), unser Geschäftssitz in 4810 Gmunden als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß den Bestimmungen des KSchG.

Ein Hinweis zu Sprache & Anrede auf unserer Webseite


Gendersensible Sprache
Wir legen Wert auf eine klare und flüssig lesbare Sprache. Um dies zu gewährleisten, verwenden wir an manchen Stellen die männliche Form (generisches Maskulinum). Selbstverständlich sind dabei stets alle Menschen gleichermaßen und mit dem gleichen Respekt gemeint, unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Welt des offiziell GRANDIOSEN und die Anerkennung von Exzellenz kennen keine geschlechtlichen Barrieren.

Urheberrecht / Geistiges Eigentum

Offizielles Dokument & Geistiges Eigentum.


  1. Status der Rekord-Urkunde
    Jede vom Rekord·Institut ÖSTERREICH ausgestellte Urkunde ist ein offizielles Dokument, das eine geprüfte Leistung und deren Anerkennung verbrieft. Sie dient als rechtmäßiger Nachweis über den Eintrag in das offizielle RIO-Rekordregister.
  2. Urheberrecht & Geistiges Eigentum
    Als solches ist jede Urkunde ein urheberrechtlich geschütztes Werk und steht im alleinigen geistigen Eigentum des RIO Instituts. Jegliche nachträgliche Bearbeitung, Veränderung, digitale Manipulation oder Verfälschung durch Dritte ist strengstens untersagt. Verstöße gegen die Integrität des Dokuments werden unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt.
  3. Nutzung & Lizenzierung
    Die Vervielfältigung, Verbreitung und jede Art der öffentlichen oder kommerziellen Nutzung der Urkunde (z.B. in Werbekampagnen Dritter) unterliegen dem Urheberrecht und erfordern eine entsprechende Lizenzierung durch das Institut.

Ausnahme: Für den Inhaber der Zertifizierung selbst ist die werbliche Nutzung seiner persönlichen Rekord·Urkunde zur Eigen- und PR-Darstellung ausdrücklich lizenzfrei gestattet.

Urheberrecht & Nutzungsbedingungen


  1. Allgemeines Urheberrecht Alle auf rio-institut.at erstellten Inhalte und Werke (Texte, Fotos, Grafiken, Videos etc.) unterliegen dem österreichischen Urheberrecht und stehen im geistigen Eigentum der RIO Institut AUSTRIA, sofern nicht anders angegeben. Jegliche Bearbeitung, Veränderung oder Verfälschung dieser Inhalte ist strikt untersagt.
  2. Nutzung unserer Inhalte durch Dritte Wir fördern die Verbreitung von grandiosen Rekorden und meisterlicher Exzellenz. Daher gelten für die Verwendung unserer Inhalte folgende Regeln:
  • Texte & Artikel
    Das direkte Kopieren von Texten oder Textauszügen (Copy-and-Paste) zur Befüllung anderer Webseiten ist untersagt. Das Verfassen eigener redaktioneller Beiträge, die auf unseren Informationen basieren, ist unter deutlicher Nennung der Quelle (rio-institut.at) ausdrücklich erwünscht.

  • Fotos mit RIO-Logo
    Bildmaterial, das deutlich das Siegel oder Logo vom RIO Institut AUSTRIA oder Rekord·Institut ÖSTERREICH trägt, darf unter Nennung der Quelle sowohl für private als auch für kommerzielle Zwecke (z. B. Presseaussendungen, Social Media, redaktionelle Berichterstattung) honorarfrei verwendet werden.

  • Fotos ohne RIO-Logo & sonstige Medien
    Alle anderen Medien (Grafiken, Videos, Rohmaterial) dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nur für den rein privaten Gebrauch genutzt werden. Für jede öffentliche oder kommerzielle Nutzung ist eine Anfrage zu stellen, da hier oft Rechte Dritter (z. B. Fotografen) berührt sind.

  1. Urheberrechte Dritter & Quellenangaben
    Soweit Inhalte auf unseren Seiten nicht von uns selbst erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter gewahrt und die Inhalte entsprechend gekennzeichnet. Sollten Sie trotz unserer Sorgfalt auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen Hinweis.
  2. Meldung von Rechtsverletzungen
    Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Bitte nutzen Sie hierfür unser offizielles Kontaktformular.

Verwendung unserer geschützten Logos.


  1. Rechtlicher Schutz
    Unsere offiziellen Logos und Wort-Bild-Marken (insbesondere der stilisierte RIO·Adler) sind gemäß § 9 UWG sowie markenrechtlicher Bestimmungen geschützt. Sie sind Ausdruck unserer Unabhängigkeit und unserer fachlichen Autorität.
  2. Unsere fairen Regeln für die Nutzung
    Um die Integrität unserer Zertifizierungen zu wahren, gelten für die Verwendung unserer Logos folgende Regeln:
  • Kostenloses Nutzungsrecht
    Wir unterstützen die Sichtbarkeit von Spitzenleistungen. Daher gewähren wir auf Anfrage gerne ein kostenloses Nutzungsrecht für redaktionelle Berichterstattung sowie für partnerschaftliche Zwecke.

  • Genehmigungsvorbehalt
    Jede Verwendung unserer Logos bedarf einer vorherigen, kurzen schriftlichen Freigabe durch das Institut. Dies stellt sicher, dass das Logo in einem Kontext erscheint, der dem Anspruch des RIO Instituts entspricht.

  • Originalgetreue Darstellung
    Die Logos sind Symbole der Präzision. Sie dürfen daher in keiner Weise verändert, verzerrt, umgefärbt oder in ihrer Proportion angepasst werden. Es ist ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Original-Dateimaterial zu verwenden.

  1. Anfrage zur Nutzung
    Möchten Sie unser Siegel für Ihre Kommunikation nutzen? Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular:

[Hier kostenloses Nutzungsrecht beantragen]



§ 9 UWG – Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens (Wort-Bild Marke)

  1. Wer im geschäftlichen Verkehr einen Namen, eine Firma, die besondere Bezeichnung eines Unternehmens oder eines Druckwerkes, für das § 80 des Urheberrechtsgesetzes nicht gilt, oder eine registrierte Marke in einer Weise benützt, die geeignet ist, Verwechslungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung hervorzurufen, deren sich ein anderer befugterweise bedient, kann von diesem auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
  2. Der Benützende ist dem Verletzten zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn er wusste oder wissen musste, dass die missbräuchliche Art der Benützung geeignet war, Verwechslungen hervorzurufen.
  3. Der besonderen Bezeichnung eines Unternehmens stehen Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen Unternehmen bestimmte Einrichtungen, insbesondere auch Ausstattungen von Waren, ihrer Verpackung oder Umhüllung und von Geschäftspapieren, gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Unternehmens gelten.
  4. Ergänzend zu den nach diesem Bundesgesetz aus Verletzungen von Kennzeichenrechten nach den Abs. 1 und 3 erwachsenden Ansprüchen gelten § 150 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b (angemessenes Entgelt und Herausgabe des Gewinns) sowie die §§ 151 (Rechnungslegung) und 152 Abs. 2 (Unternehmerhaftung) des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß. § 1489 ABGB gilt für alle Ansprüche in Geld und den Anspruch auf Rechnungslegung. Die Verjährung aller dieser Ansprüche wird auch durch die Klage auf Rechnungslegung unterbrochen.
  5. § 58 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der jeweils geltenden Fassung, ist hinsichtlich der in den Abs. 1 und 3 genannten Kennzeichen sinngemäß anzuwenden.

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