Jakobskreuz Pillerseetal
Offizielles Prädikat:
Offizielles Prädikat:
Wenn visionäre Innovationskraft auf die unberührte Schönheit einer einzigartigen alpinen Bergwelt trifft, entsteht eine Landmarke von internationaler Strahlkraft. Das imposante Jakobskreuz auf dem Gipfel der Buchensteinwand im Pillerseetal steht beispielhaft für gelebte Regionalität, höchste handwerkliche Holzbaukompetenz und eine tiefe, unverbrüchliche Verwurzelung im Bezirk Kitzbühel und im gesamten Land Tirol.
Mit dieser Auszeichnung würdigt das Landherz ÖSTERREICH Kuratorium den Einsatz der Bergbahn Pillersee, der engagierten Touristiker, der heimischen Handwerker und des gesamten Teams vor Ort. Gemeinsam machen sie das größte begehbare Kreuz der Welt auf rund 1.450 Metern Seehöhe tagtäglich zu einem lebendigen Aushängeschild Tiroler Schaffenskraft und zu einem unvergesslichen Kraft- und Erlebnisort für Einheimische und Gäste aus aller Welt.
Mit bewundernswerter architektonischer Weitsicht verbindet die Bergbahn Pillersee auf meisterhafte Weise nachhaltige Naturmaterialien mit zeitgemäßer touristischer und kultureller Innovation. Hier werden gesellschaftliche Verantwortung und landschaftliche Identität mit Herzblut und echter Tiroler Handschlagqualität gelebt – als mächtiger Wirtschaftsmotor für die umliegenden Gemeinden, als touristischer Leuchtturm von internationalem Rang und als verlässlicher Partner für den Schutz und die Inszenierung unserer kostbaren alpinen Heimatwelt.
Es ist genau diese verlässliche Haltung zur Region und ihren Menschen, die das Jakobskreuz auf der Buchensteinwand zu weit mehr als einem klassischen Ausflugsziel macht: Es ist ein lebendiges Kulturgut, ein architektonisches Meisterwerk alpiner Holzbaukunst und ein unverzichtbares Herzstück der Tiroler Identität.
Stolz der Region – es ist dem Landherz ÖSTERREICH Kuratorium eine besondere Ehre, dieses exklusive Prädikat in Kooperation mit dem RIO Institut AUSTRIA zu verleihen.
Zur offiziellen Webseite von → Jakobskreuz Pillerseetal
Fotos: RIO Institut AUSTRIA
Die werbliche Verwendung der Prädikats-Urkunde und des Siegels „Stolz der Region“ ist ausschließlich lizenzpflichtig.
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